Eigentümer bleiben, Freiheit genießen

Die Alternative zum Immobilien-Teilverkauf. GrundPartner ermöglicht es Ihnen, das in Ihrem Grundstück gebundenen Vermögen freizusetzen, ohne dabei das Eigentum an Ihren vier Wänden zu verlieren. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. 

So funktioniert's

Ablauf für Eigentümer

1
Angebotsanfrage
Fragen Sie mit wenigen Klicks unser Angebot an. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
2
Wertermittlung
Zunächst erhalten Sie eine computergestützte Bewertung Ihres Grundstücks. Vor Abschluss des Verkaufs validieren wir den ermittelten Grundstückswert nochmals vor Ort.
3
Notartermin
Sobald Sie unser Angebot bestätigt haben, beauftragen wir ein Notariat in Ihrer Nähe und senden Ihnen den Vertrag zur Prüfung zu. Die Notarkosten und alle weiteren Gebühren übernimmt GrundPartner.
4
Finanzielle Freiheit
Egal ob Renovierung oder eine lang verdiente Reise: Durch die gewonnene Liquidität können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen und Ihren finanziellen Freiraum genießen.
Preismodelle

Zwei Modelle, maximale Flexibilität

Unsere Preismodelle sind transparent und individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmbar. Sie haben die Wahl, welchen Schwerpunkt Sie setzen möchten. Bei Verzicht auf ein Rückkaufsrecht profitieren Sie langfristig vom niedrigeren Erbbauzins, mit Rückkaufsrecht sichern Sie sich Flexibilität. 

Bei einer Anfrage erhalten Sie stets Angebote für beide Preismodelle und entscheiden sich im weiteren Verlauf für das bevorzugte Preismodell.

Dynamik

Preismodell mit niedrigerem Erbbauzins, ohne Rückkaufsrecht.
4,99 % Erbbauzins p.a.
  • Erbbaurecht mit 199 Jahren Laufzeit
  • 100% Hauseigentümer bleiben
  • Auszahlungsbetrag flexibel wählbar
  • Erbbauzins-Festschreibung für 3 Jahre
  • R̶ü̶c̶k̶k̶a̶u̶f̶sr̶e̶c̶h̶t̶

Plus

Preismodell mit höherem Erbbauzins und transparentem, flexiblem Rückkaufsrecht.
5,69 % Erbbauzins p.a.
  • Erbbaurecht mit 199 Jahren Laufzeit
  • 100% Hauseigentümer bleiben
  • Auszahlungsbetrag flexibel wählbar
  • Erbbauzins-Festschreibung für 3 Jahre
  • Rückkaufsrecht - jederzeit innerhalb von 10 Jahren zurückkaufen
Rückkaufsrecht

Wie ein Rückkauf funktioniert

Entscheiden Sie sich für ein Angebot mit Rückkaufsrecht, sind auch die Rahmenbedingungen bei der Ausübung von großer Bedeutung. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Rückkaufsrechte so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. 

Rückkaufpreis
Ihr Rückkaufpreis orientiert sich am aktuellen Erbbauzins. Somit können Sie jederzeit problemlos nachverfolgen, welchen Rückkaufpreis Sie bezahlen müssen - ganz ohne vorab hunderte Euro für ein qualifiziertes Marktwertgutachten auszugeben.
Ausübung
Von Ihrem Rückkaufsrecht können Sie jederzeit innerhalb von 10 Jahren Gebrauch machen. Da es sich um ein Rückkaufsrecht handelt, brauchen Sie selbstverständlich nicht unsere Zustimmung - Sie erklären einfach schriftlich, dass Sie Ihr Rückkaufsrecht ausüben. Das Rückkaufrecht ist an das Erbbaurecht gebunden, ein späterer Käufer oder Erbe des Hauses kann es ebenfalls nutzen.
Kosten und Gebühren
Abwicklungs- und Kaufnebenkosten die beim Rückkauf anfallen (Notar, Grundbuchamt etc.), werden von Ihnen getragen. Darüber fallen beim Rückkauf keine Durchführungsentgelte oder anderweitige Gebühren gegenüber uns an.
Verbesserter Verkauf mit Rückkaufsrecht

Da Ihr Rückkaufsrecht innerhalb von 10 Jahren jederzeit ausgeübt werden kann, ermöglicht es Ihnen einen unkomplizierten Gesamtverkauf Ihrer Immobilie. Ein potentieller Käufer kann beispielsweise das Erbbaurecht von Ihnen erwerben und anschließend das Rückkaufsrecht ausüben.

Ihre Konditionen

Auszahlungsrechner

Rechner

Berechnen Sie mit Hilfe unseres Auszahlungsrechners, wie hoch der Erbbauzins abhängig von Ihrer Auszahlung ausfällt. 

200.000 €
50.000 €
1000.000 €
Unser Angebot ist in zwei Preismodellen erhältlich. Während beim preiswerteren Dynamik-Preismodell kein Rückkaufsrecht enthalten ist, sichern Sie sich im teureren Plus-Preismodell ein Rückkaufsrecht, mit dem Sie jederzeit innerhalb von 10 Jahren einen Rückkauf des Grundstücks vornehmen können.
[grundstueckswert]*1000
Ihre Auszahlung
(0.0499+[preismodell]])*100
%
anfänglicher Erbbauzins
[grundstueckswert]*1000*(0.0499+[preismodell])/12
monatlicher Erbbauzins

Sie kennen den Wert Ihres Grundstücks nicht? Gern lassen wir Ihnen unsere Bewertung für den Grundverkauf zukommen. Fragen Sie unser unverbindliches Angebot an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bewertung.

Zufriedener Kunde bei der Vertragsunterzeichnung
Voraussetzungen

Kommt der Grundverkauf für Sie in Frage?

Auch für den Grundverkauf gibt es Voraussetzungen, damit wir Ihnen ein Angebot machen können. Sie sind sich nicht sicher, ob diese Bedingungen bei Ihnen zutreffen? Kein Problem, gern prüfen wir die Voraussetzungen für den Grundverkauf unverbindlich für Sie. 

Mindestgrundstückswert
Um den Grundverkauf zu nutzen, muss Ihr Grundstück mindestens 50.000 € wert sein.
Wohnimmobilie
Es muss sich um ein wohnwirtschaftlich genutztes Grundstück in Deutschland handeln. Sonderbauflächen, zum Beispiel von Ferienbungalows, kommen für den Grundverkauf nicht in Frage.
Lastenfreiheit
Der Grundverkauf ist auch mit einer noch im Grundbuch eingetragenen Grundschuld möglich. Ausschlaggebend ist die Höhe des ausstehenden Darlehensbetrags. Dieser kann durch die Auszahlung abgelöst werden, oder allein durch das Haus grundbuchlich besichert werden. Der Grundverkauf setzt voraus, dass keine Grundschuld im Grundbuch des Erbbaugrundstücks bestehen bleibt. Gern prüfen wir dies gemeinsam mit Ihnen.

ERBBAURECHT 2.0

Das GrundPartner Erbbaurecht

GrundPartner bietet Ihnen ein modernes Erbbaurecht.
Lange Laufzeit und maximale Flexibilität für eine sichere Zukunft in Ihrem Zuhause.

Lange Laufzeit

Das GrundPartner Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren. Es gilt im Verkaufs- oder Erbfall uneingeschränkt für den nächsten Eigentümer.

Rückkaufsrecht

Entscheiden Sie sich für ein Angebot mit Rückkaufsrecht, können Sie jederzeit innerhalb von 10 Jahren von diesem Gebrauch machen. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für den Erben oder einen Käufer Ihrer Immobilie.

Ihr Eigentum

Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle. Ob selber nutzen, vermieten, verschenken, vererben oder verkaufen, es bleibt allein Ihre Entscheidung.

Niedriger Erbbauzins

Alle GrundPartner Erbbaurechte werden mit einem Erbbauzins ab 4,99 % p.a. vergeben. Dieser ist für 3 Jahre festgeschrieben, anschließend erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex. 

Zufriedenheit ist uns wichtig

Was unsere Kunden sagen

Bestmöglich informiert

Unsere Broschüre

In unserer Infobroschüre finden Sie alles Wissenswerte über GrundPartner und unser Angebot. Wir geben Ihnen eine Übersicht über Ihre Optionen, klare Definitionen und praktische Berechnungsbeispiele.
GrundPartner Broschüre mit Informationen zum Grundverkauf
Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen?

Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.

Obwohl Sie bei GrundPartner ebenfalls die in Ihrer Immobilie gebundene Liquidität freisetzen können, unterscheidet sich unser erbbaurechtsbasierter Ansatz deutlich vom Teilverkauf.

Bei klassischen Teilverkaufskonzepten wird ein Teil der Gesamtimmobilie verkauft, während Sie beim Grundverkauf alleiniger Eigentümer des Hauses bleiben. Statt eines Nießbrauchsrechts erhalten Sie ein Erbbaurecht, welches Ihnen die langfristige uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks sichert. 

Der GrundPartner-Erbbaurechtsvertrag sieht im Preismodell Plus ein Rückkaufsrecht vor, mit dem Sie das Grundstück jederzeit innerhalb von 10 Jahren zurückkaufen können. Dieses Recht ist an das Haus gebunden, der jeweilige Eigentümer des Hauses kann vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, also auch Erben oder andere zukünftige Hauseigentümer.

GrundPartner trägt anfallende Kaufnebenkosten. Dazu gehören sämtliche Kosten die für die Bewertung anfallen, aber auch die Durchführungskosten des Notars oder die bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer.

Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist. 

Selbstverständlich, Sie sind alleiniger Eigentümer Ihres Hauses, gleiches gilt für Ihre Erben wie z.B. Ihren Ehepartner. GrundPartner hat bei der Nutzung Ihrer Immobilie kein Mitspracherecht.

Sie sind alleiniger Eigentümer des Hauses und können dieses vermieten, verkaufen oder vererben bzw. verschenken. 

Grundsätzlich erwirbt GrundPartner Ihr Grundstück auch trotz eingetragener Grundschuld. Der Übergang des Grundstücks muss lastenfrei erfolgen, das heißt die Grundschuld muss beim Kauf durch GrundPartner zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Grundschuld auch auf das Erbbaurechtsgrundbuch und damit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.

Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.

Mitarbeiter von GrundPartner

Ihre Frage ist nicht dabei?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.