Eigentümer bleiben, Freiheit genießen
Die Alternative zum Immobilien-Teilverkauf. GrundPartner ermöglicht es Ihnen, das in Ihrem Grundstück gebundenen Vermögen freizusetzen, ohne dabei das Eigentum an Ihren vier Wänden zu verlieren. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses.
- Bestmöglicher Kaufpreis für Ihr Grundstück
- Erbbauzins ab 4,99 % p.a.
- Rückkaufsrecht für Ihr Grundstück möglich
- Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses
- Finanzielle Freiheit ohne Zweckbindung
- Hohe Rechtssicherheit dank Erbbaurecht
Unsere Lösung
Grundverkauf
Der Grundverkauf ist eine attraktive Alternative zum vollständigen Verkauf Ihres Hauses. Sie können in der Immobilie gebundenes Kapital schnell und einfach freisetzen, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses.
So können Sie Ihre Pläne verfolgen und Träume verwirklichen, bleiben aber weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses und profitieren von zukünftigen Wertsteigerungen.
Sie haben weiterhin die volle Entscheidungsgewalt über Ihr Haus. Egal ob Umbaumaßnahmen, eine geplante Vermietung, Verkauf oder Vererbung der Immobilie – Sie allein entscheiden.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht eine rechtliche Trennung von Grundstück und Haus. Es beschreibt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und bewohnen zu können und wird bereits seit Jahrhunderten in Deutschland praktiziert. Durch das GrundPartner Erbbaurecht, kann der Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) über das Haus frei verfügen: Verkauf, Vermietung, Renovierung, Anbau und Vererbung sind jederzeit ohne Zustimmung von GrundPartner möglich. Die lange Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages führt zu einer hohen Sicherheit und Planbarkeit für den Hauseigentümer.
Der Grundverkauf im Vergleich
Der Grundverkauf bietet Ihnen im Vergleich zu Teilverkaufslösungen maximale Flexibilität und weiterhin die volle Kontrolle über Ihr Haus.
Die blau markierten Bestandteile verkaufen Sie beim jeweiligen Konzept.
Grundverkauf
Teilverkauf
Leibrente
Volle Beteiligung an Wertentwicklung des Hauses
Entsprechend des Eigentumsanteils
Nur mit Genehmigung
Gebührenpflichtig über den
Teilverkaufs-Anbieter
nur mit Genehmigung
nur mit Genehmigung
Der Grundverkauf im Vergleich
Der Grundverkauf bietet Ihnen im Vergleich zu Teilverkaufslösungen maximale Flexibilität und weiterhin die volle Kontrolle über Ihr Haus.
Grundverkauf
im Vergleich
Teilverkauf
nur mit Genehmigung
gebührenpflichtig
nur mit Genehmigung
Auszahlungsrechner
Rechner
Berechnen Sie mit Hilfe unseres Auszahlungsrechners, wie hoch der Erbbauzins abhängig von Ihrer Auszahlung ausfällt.
Sie kennen den Wert Ihres Grundstücks nicht? Gern lassen wir Ihnen unsere Bewertung für den Grundverkauf zukommen. Fragen Sie unser unverbindliches Angebot an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bewertung.
ERBBAURECHT 2.0
Das GrundPartner Erbbaurecht
GrundPartner bietet Ihnen ein modernes Erbbaurecht.
Lange Laufzeit und maximale Flexibilität für eine sichere Zukunft in Ihrem Zuhause.
Lange Laufzeit
Das GrundPartner Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren. Es gilt im Verkaufs- oder Erbfall uneingeschränkt für den nächsten Eigentümer.
Rückkaufsrecht
Nach 15 Jahren können Sie von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für den Erben oder einen Käufer Ihrer Immobilie.
Ihr Eigentum
Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle. Ob selber nutzen, vermieten, verschenken, vererben oder verkaufen, es bleibt allein Ihre Entscheidung.
Niedriger Erbbauzins
Alle GrundPartner Erbbaurechte werden mit einem Erbbauzins ab 4,99 % p.a. vergeben. Dieser ist abhängig vom gewünschten Angebot für 3 bis 10 Jahre festgeschrieben. Anschließend erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex.
Kommt der Grundverkauf für Sie in Frage?
Auch für den Grundverkauf gibt es Voraussetzungen, damit wir Ihnen ein Angebot machen können. Sie sind sich nicht sicher, ob diese Bedingungen bei Ihnen zutreffen? Kein Problem, gern prüfen wir die Voraussetzungen für den Grundverkauf unverbindlich für Sie.
Unsere Broschüre
Ablauf für Eigentümer
Was unsere Kunden sagen
Haben Sie Fragen?
Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.
Obwohl Sie bei GrundPartner ebenfalls die in Ihrer Immobilie gebundene Liquidität freisetzen können, unterscheidet sich unser erbbaurechtsbasierter Ansatz deutlich vom Teilverkauf.
Bei klassischen Teilverkaufskonzepten wird ein Teil der Gesamtimmobilie verkauft, während Sie beim Grundverkauf alleiniger Eigentümer des Hauses bleiben. Statt eines Nießbrauchsrechts erhalten Sie ein Erbbaurecht, welches Ihnen die langfristige uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks sichert.
Die GrundPartner-Erbbaurechtsverträge sehen ein Rückkaufsrecht nach zehn Jahren vor. Dieses ist an das Haus gebunden, der jeweilige Eigentümer des Hauses kann vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, also auch Erben oder andere zukünftige Hauseigentümer.
GrundPartner trägt anfallende Kaufnebenkosten. Dazu gehören sämtliche Kosten die für die Bewertung anfallen, aber auch die Durchführungskosten des Notars oder die bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer.
Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist.
Sie sind alleiniger Eigentümer des Hauses und können dieses vermieten, verkaufen oder vererben bzw. verschenken.
Grundsätzlich erwirbt GrundPartner Ihr Grundstück auch trotz eingetragener Grundschuld. Der Übergang des Grundstücks muss lastenfrei erfolgen, das heißt die Grundschuld muss beim Kauf durch GrundPartner zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Grundschuld auch auf das Erbbaurechtsgrundbuch und damit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.
Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.