Eigentümer bleiben, Freiheit genießen

Die Alternative zum Immobilien-Teilverkauf. GrundPartner ermöglicht es Ihnen, das in Ihrem Grundstück gebundenen Vermögen freizusetzen, ohne dabei das Eigentum an Ihren vier Wänden zu verlieren. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. 

Unsere Lösung

Grundverkauf

Der Grundverkauf ist eine attraktive Alternative zum vollständigen Verkauf Ihres Hauses. Sie können in der Immobilie gebundenes Kapital schnell und einfach freisetzen, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. 

So können Sie Ihre Pläne verfolgen und Träume verwirklichen, bleiben aber weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses und profitieren von zukünftigen Wertsteigerungen. 

Sie haben weiterhin die volle Entscheidungsgewalt über Ihr Haus. Egal ob Umbaumaßnahmen, eine geplante Vermietung, Verkauf oder Vererbung der Immobilie – Sie allein entscheiden.

Konzept des Grundverkaufs im Schema. GrundPartner kauft das Grundstück und sichert bisherigen Eigentümern die Weiternutzung im Erbbaurecht.
EINFACH ERKLÄRT

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht eine rechtliche Trennung von Grundstück und Haus. Es beschreibt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und bewohnen zu können und wird bereits seit Jahrhunderten in Deutschland praktiziert. Durch das GrundPartner Erbbaurecht, kann der Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) über das Haus frei verfügen: Verkauf, Vermietung, Renovierung, Anbau und Vererbung sind jederzeit ohne Zustimmung von GrundPartner möglich. Die lange Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages führt zu einer hohen Sicherheit und Planbarkeit für den Hauseigentümer.

Das beste Konzept

Der Grundverkauf im Vergleich

Der Grundverkauf bietet Ihnen im Vergleich zu Teilverkaufslösungen maximale Flexibilität und weiterhin die volle Kontrolle über Ihr Haus.

Die blau markierten Bestandteile verkaufen Sie beim jeweiligen Konzept. 

Grundverkauf

Beim Grundverkauf wird ausschließlich das Grundstück unter dem Haus verkauft

Teilverkauf

Beim Teilverkauf wird ein Anteil vom Haus und Grundstück verkauft.

Leibrente

Bei der Leibrente werden Haus und Grundstück vollständig verkauft.
Ihre Beteiligung an der Wertentwicklung

Volle Beteiligung an Wertentwicklung des Hauses

Entsprechend des Eigentumsanteils

Rückkauf möglich?
Vermieten möglich?

Nur mit Genehmigung

Verkaufen möglich?

Gebührenpflichtig über den 
Teilverkaufs-Anbieter

Vererben möglich?
Beleihen möglich?
Baumaßnahmen möglich?

nur mit Genehmigung

nur mit Genehmigung

Die beste Lösung

Der Grundverkauf im Vergleich

Der Grundverkauf bietet Ihnen im Vergleich zu Teilverkaufslösungen maximale Flexibilität und weiterhin die volle Kontrolle über Ihr Haus.

Grundverkauf

Beim Grundverkauf wird ausschließlich das Grundstück unter dem Haus verkauft

im Vergleich

Teilverkauf

Beim Teilverkauf wird ein Anteil vom Haus und Grundstück verkauft.
Rückkauf möglich
Vermieten möglich

nur mit Genehmigung

Verkauf möglich

gebührenpflichtig

Vererben möglich
Beleihen möglich
Bau möglich

nur mit Genehmigung

Ihre Konditionen

Auszahlungsrechner

Rechner

Berechnen Sie mit Hilfe unseres Auszahlungsrechners, wie hoch der Erbbauzins abhängig von Ihrer Auszahlung ausfällt. 

200.000 €
50.000 €
1000.000 €
[grundstueckswert]*1000
Ihre Auszahlung
(0.0499+[festschreibung]+[rueckkauf])*100
%
anfänglicher Erbbauzins
[grundstueckswert]*1000*(0.0499+[festschreibung]+[rueckkauf])/12
monatlicher Erbbauzins

Sie kennen den Wert Ihres Grundstücks nicht? Gern lassen wir Ihnen unsere Bewertung für den Grundverkauf zukommen. Fragen Sie unser unverbindliches Angebot an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bewertung.

ERBBAURECHT 2.0

Das GrundPartner Erbbaurecht

GrundPartner bietet Ihnen ein modernes Erbbaurecht.
Lange Laufzeit und maximale Flexibilität für eine sichere Zukunft in Ihrem Zuhause.

Lange Laufzeit

Das GrundPartner Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren. Es gilt im Verkaufs- oder Erbfall uneingeschränkt für den nächsten Eigentümer.

Rückkaufsrecht

Nach 15 Jahren können Sie von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für den Erben oder einen Käufer Ihrer Immobilie.

Ihr Eigentum

Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle. Ob selber nutzen, vermieten, verschenken, vererben oder verkaufen, es bleibt allein Ihre Entscheidung.

Niedriger Erbbauzins

Alle GrundPartner Erbbaurechte werden mit einem Erbbauzins ab 4,99 % p.a. vergeben. Dieser ist abhängig vom gewünschten Angebot für 3 bis 10 Jahre festgeschrieben. Anschließend erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex. 

Zufriedener Kunde bei der Vertragsunterzeichnung
Voraussetzungen

Kommt der Grundverkauf für Sie in Frage?

Auch für den Grundverkauf gibt es Voraussetzungen, damit wir Ihnen ein Angebot machen können. Sie sind sich nicht sicher, ob diese Bedingungen bei Ihnen zutreffen? Kein Problem, gern prüfen wir die Voraussetzungen für den Grundverkauf unverbindlich für Sie. 

Mindestgrundstückswert
Um den Grundverkauf zu nutzen, muss Ihr Grundstück mindestens 50.000 € wert sein.
Wohnimmobilie
Es muss sich um ein wohnwirtschaftlich genutztes Grundstück in Deutschland handeln. Sonderbauflächen, zum Beispiel von Ferienbungalows, kommen für den Grundverkauf nicht in Frage.
Lastenfreiheit
Der Grundverkauf ist auch mit einer noch im Grundbuch eingetragenen Grundschuld möglich. Ausschlaggebend ist die Höhe des ausstehenden Darlehensbetrags. Dieser kann durch die Auszahlung abgelöst werden, oder allein durch das Haus grundbuchlich besichert werden. Der Grundverkauf setzt voraus, dass keine Grundschuld im Grundbuch des Erbbaugrundstücks bestehen bleibt. Gern prüfen wir dies gemeinsam mit Ihnen.
Spezialisiert

Experten auf unserem Gebiet

Wir sind spezialisiert auf die erbbaurechtsbasierte Immobilienverrentung und bieten ausschließlich Modelle mit Erbbaurechtsbestellung an. Expertise und eine individuelle Beratung stehen im Mittelpunkt unseres Produktangebots.

Bestmöglich informiert

Unsere Broschüre

In unserer Infobroschüre finden Sie alles Wissenswerte über GrundPartner und unser Angebot. Wir geben Ihnen eine Übersicht über Ihre Optionen, klare Definitionen und praktische Berechnungsbeispiele.
GrundPartner Broschüre mit Informationen zum Grundverkauf
So funktioniert's

Ablauf für Eigentümer

1
Angebotsanfrage
Fragen Sie mit wenigen Klicks unser Angebot an. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
2
Wertermittlung
Zunächst erhalten Sie eine computergestützte Bewertung Ihres Grundstücks. Vor Abschluss des Verkaufs validieren wir den ermittelten Grundstückswert nochmals vor Ort.
3
Notartermin
Sobald Sie unser Angebot bestätigt haben, beauftragen wir ein Notariat in Ihrer Nähe und senden Ihnen den Vertrag zur Prüfung zu. Die Notarkosten und alle weiteren Gebühren übernimmt GrundPartner.
4
Finanzielle Freiheit
Egal ob Renovierung oder eine lang verdiente Reise: Durch die gewonnene Liquidität können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen und Ihren finanziellen Freiraum genießen.
Zufriedenheit ist uns wichtig

Was unsere Kunden sagen

Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen?

Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.

Obwohl Sie bei GrundPartner ebenfalls die in Ihrer Immobilie gebundene Liquidität freisetzen können, unterscheidet sich unser erbbaurechtsbasierter Ansatz deutlich vom Teilverkauf.

Bei klassischen Teilverkaufskonzepten wird ein Teil der Gesamtimmobilie verkauft, während Sie beim Grundverkauf alleiniger Eigentümer des Hauses bleiben. Statt eines Nießbrauchsrechts erhalten Sie ein Erbbaurecht, welches Ihnen die langfristige uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks sichert. 

Die GrundPartner-Erbbaurechtsverträge sehen ein Rückkaufsrecht nach zehn Jahren vor. Dieses ist an das Haus gebunden, der jeweilige Eigentümer des Hauses kann vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, also auch Erben oder andere zukünftige Hauseigentümer.

GrundPartner trägt anfallende Kaufnebenkosten. Dazu gehören sämtliche Kosten die für die Bewertung anfallen, aber auch die Durchführungskosten des Notars oder die bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer.

Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist.

Selbstverständlich, Sie sind alleiniger Eigentümer Ihres Hauses, gleiches gilt für Ihre Erben wie z.B. Ihren Ehepartner. GrundPartner hat bei der Nutzung Ihrer Immobilie kein Mitspracherecht.

Sie sind alleiniger Eigentümer des Hauses und können dieses vermieten, verkaufen oder vererben bzw. verschenken. 

Grundsätzlich erwirbt GrundPartner Ihr Grundstück auch trotz eingetragener Grundschuld. Der Übergang des Grundstücks muss lastenfrei erfolgen, das heißt die Grundschuld muss beim Kauf durch GrundPartner zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Grundschuld auch auf das Erbbaurechtsgrundbuch und damit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.

Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.

Mitarbeiter von GrundPartner

Ihre Frage ist nicht dabei?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.