Eigentümer bleiben, Freiheit genießen

Die Alternative zum Immobilien-Teilverkauf. GrundPartner ermöglicht es Ihnen, das in Ihrem Grundstück gebundenen Vermögen freizusetzen, ohne dabei das Eigentum an Ihren vier Wänden zu verlieren. Wir erwerben Ihr Grundstück und Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. 

So funktioniert's

Ablauf für Eigentümer

1
Angebotsanfrage
Fragen Sie mit wenigen Klicks unser Angebot an. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
2
Wertermittlung
Zunächst erhalten Sie eine computergestützte Bewertung Ihres Grundstücks. Vor Abschluss des Verkaufs validieren wir den ermittelten Grundstückswert nochmals vor Ort.
3
Notartermin
Sobald Sie unser Angebot bestätigt haben, beauftragen wir ein Notariat in Ihrer Nähe und senden Ihnen den Vertrag zur Prüfung zu. Die Notarkosten und alle weiteren Gebühren übernimmt GrundPartner.
4
Finanzielle Freiheit
Egal ob Renovierung oder eine lang verdiente Reise: Durch die gewonnene Liquidität können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen und Ihren finanziellen Freiraum genießen.
Zufriedener Kunde bei der Vertragsunterzeichnung
Voraussetzungen

Kommt der Grundverkauf für Sie in Frage?

Auch für den Grundverkauf gibt es Voraussetzungen, damit wir Ihnen ein Angebot machen können. Sie sind sich nicht sicher, ob diese Bedingungen bei Ihnen zutreffen? Kein Problem, gern prüfen wir die Voraussetzungen für den Grundverkauf unverbindlich für Sie. 

Mindestgrundstückswert
Um den Grundverkauf zu nutzen, muss Ihr Grundstück mindestens 50.000 € wert sein.
Wohnimmobilie
Es muss sich um ein wohnwirtschaftlich genutztes Grundstück in Deutschland handeln. Sonderbauflächen, zum Beispiel von Ferienbungalows, kommen für den Grundverkauf nicht in Frage.
Lastenfreiheit
Der Grundverkauf ist auch mit einer noch im Grundbuch eingetragenen Grundschuld möglich. Ausschlaggebend ist die Höhe des ausstehenden Darlehensbetrags. Dieser kann durch die Auszahlung abgelöst werden, oder allein durch das Haus grundbuchlich besichert werden. Der Grundverkauf setzt voraus, dass keine Grundschuld im Grundbuch des Erbbaugrundstücks bestehen bleibt. Gern prüfen wir dies gemeinsam mit Ihnen.
Ihre Konditionen

Auszahlungsrechner

Rechner

Berechnen Sie mit Hilfe unseres Auszahlungsrechners, wie hoch der Erbbauzins abhängig von Ihrer Auszahlung ausfällt. 

200.000 €
50.000 €
1000.000 €
Unser Angebot ist in zwei Preismodellen erhältlich. Während beim Dynamik-Preismodell die Festschreibung des Erbbauzinses für 3 Jahre erfolgt, wird der Erbbauzins im Preismodell Plus für 10 Jahre festgeschrieben. Zusätzlich beinhaltet das Preismodell Plus das Grundpartner-Rückkaufsrecht.
[grundstueckswert]*1000
Ihre Auszahlung
(0.0499+[preismodell]])*100
%
anfänglicher Erbbauzins
[grundstueckswert]*1000*(0.0499+[preismodell])/12
monatlicher Erbbauzins

Sie kennen den Wert Ihres Grundstücks nicht? Gern lassen wir Ihnen unsere Bewertung für den Grundverkauf zukommen. Fragen Sie unser unverbindliches Angebot an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bewertung.

ERBBAURECHT 2.0

Das GrundPartner Erbbaurecht

GrundPartner bietet Ihnen ein modernes Erbbaurecht.
Lange Laufzeit und maximale Flexibilität für eine sichere Zukunft in Ihrem Zuhause.

Lange Laufzeit

Das GrundPartner Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren. Es gilt im Verkaufs- oder Erbfall uneingeschränkt für den nächsten Eigentümer.

Rückkaufsrecht

Nach 15 Jahren können Sie von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für den Erben oder einen Käufer Ihrer Immobilie.

Ihr Eigentum

Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle. Ob selber nutzen, vermieten, verschenken, vererben oder verkaufen, es bleibt allein Ihre Entscheidung.

Niedriger Erbbauzins

Alle GrundPartner Erbbaurechte werden mit einem Erbbauzins ab 4,99 % p.a. vergeben. Dieser ist abhängig vom gewünschten Angebot für 3 bis 10 Jahre festgeschrieben. Anschließend erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex. 

Rückkaufsrecht

Wie ein Rückkauf funktioniert

Entscheiden Sie sich für ein Angebot mit Rückkaufsrecht, sind auch die Rahmenbedingungen bei der Ausübung von großer Bedeutung. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Rückkaufsrechte so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. 

Rückkaufpreis
Ihr Rückkaufpreis ist der ursprüngliche Verkaufspreis, verändert um die prozentuale Veränderung des Boden-richtwertes gegenüber dem Verkaufszeitpunkt. Da Bodenrichtwerte unabhängige und öffentlich verfügbare Informationen lokaler Gutachterausschüsse sind, können Sie jederzeit problemlos nachverfolgen, welchen Rückkaufpreis Sie bezahlen müssen - ganz ohne vorab hunderte Euro für ein zertifiziertes Marktwertgutachten auszugeben.
Ausübung
Unsere Rückkaufsrechte sind stichtagsbezogene Optionen, die Sie zum Ablauf von 15 Jahren nach dem Vertrags-abschluss ausüben können. Da es sich um ein Rückkaufsrecht handelt, brauchen Sie selbstverständlich nicht unsere Zustimmung - Sie erklären einfach schriftlich, dass Sie von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Das Rückkaufrecht ist an das Erbbaurecht gebunden, ein späterer Käufer oder Erbe des Hauses kann ebenfalls davon Gebrauch machen.
Mindestpreise, Kosten und Gebühren
Steigt der Bodenrichtwert im Betrachtungszeitraum um weniger als 17%, kommt ein Mindestrückkaufspreis zur Anwendung. Dieser ist 17% höher als der ursprüngliche Verkaufspreis, da GrundPartner beim Ankauf des Grundstücks sämtliche Abwicklungs- und Kaufnebenkosten getragen hat. Darüber hinaus tragen Sie beim Rückkauf keine Durchführungsentgelte oder anderweitige Gebühren gegenüber uns.
Rückkauf am Beispiel

Haben Sie Ihr Grundstück für 150.000 € verkauft und üben Ihr Rückkaufsrecht bei einem um 20% gestiegenen Bodenrichtwert aus, beträgt der Ausübungspreis des Rückkaufsrechts 180.000 €.

Verkaufspreis

150.000 €

Bodenrichtwert beim Verkauf

300 € / m²

Bodenrichtwert beim Rückkauf

360 € / m²

Rückkaufpreis

180.000 €

Zufriedenheit ist uns wichtig

Was unsere Kunden sagen

Bestmöglich informiert

Unsere Broschüre

In unserer Infobroschüre finden Sie alles Wissenswerte über GrundPartner und unser Angebot. Wir geben Ihnen eine Übersicht über Ihre Optionen, klare Definitionen und praktische Berechnungsbeispiele.
GrundPartner Broschüre mit Informationen zum Grundverkauf
Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen?

Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.

Obwohl Sie bei GrundPartner ebenfalls die in Ihrer Immobilie gebundene Liquidität freisetzen können, unterscheidet sich unser erbbaurechtsbasierter Ansatz deutlich vom Teilverkauf.

Bei klassischen Teilverkaufskonzepten wird ein Teil der Gesamtimmobilie verkauft, während Sie beim Grundverkauf alleiniger Eigentümer des Hauses bleiben. Statt eines Nießbrauchsrechts erhalten Sie ein Erbbaurecht, welches Ihnen die langfristige uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks sichert. 

Die GrundPartner-Erbbaurechtsverträge sehen ein Rückkaufsrecht nach zehn Jahren vor. Dieses ist an das Haus gebunden, der jeweilige Eigentümer des Hauses kann vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, also auch Erben oder andere zukünftige Hauseigentümer.

GrundPartner trägt anfallende Kaufnebenkosten. Dazu gehören sämtliche Kosten die für die Bewertung anfallen, aber auch die Durchführungskosten des Notars oder die bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer.

Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist.

Selbstverständlich, Sie sind alleiniger Eigentümer Ihres Hauses, gleiches gilt für Ihre Erben wie z.B. Ihren Ehepartner. GrundPartner hat bei der Nutzung Ihrer Immobilie kein Mitspracherecht.

Sie sind alleiniger Eigentümer des Hauses und können dieses vermieten, verkaufen oder vererben bzw. verschenken. 

Grundsätzlich erwirbt GrundPartner Ihr Grundstück auch trotz eingetragener Grundschuld. Der Übergang des Grundstücks muss lastenfrei erfolgen, das heißt die Grundschuld muss beim Kauf durch GrundPartner zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Grundschuld auch auf das Erbbaurechtsgrundbuch und damit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.

Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.

Mitarbeiter von GrundPartner

Ihre Frage ist nicht dabei?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.