Fragen und Antworten
Häufige Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen aber auch jederzeit im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns direkt an.
Ja, GrundPartner kauft Grundstücke ab einem Wert von 50.000 € an. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welchen Wert Ihr Grundstück hat, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Ja, Ihr Zuhause gehört zu 100% Ihnen, Sie sind alleiniger Eigentümer. Egal ob Renovierung oder sonstige bauliche Maßnahmen – Sie können diese unabhängig vornehmen. Selbstverständlich können Sie Ihr Haus vermieten, vererben oder verkaufen. Hierfür benötigen Sie keine Zustimmung durch GrundPartner.
Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.
Auf Anfrage erhalten Sie ein unverbindliches Angebot durch uns. Sie allein entscheiden über dessen Annahme.
Sie sind alleiniger Eigentümer Ihres Hauses und entscheiden allein über den zukünftigen Verkaufspreis Ihres Hauses, dementsprechend profitieren Sie allein von wertsteigernden Investitionen in Ihr Haus.
Aufgrund der langen Laufzeit von 199 Jahren können Sie oder zukünftige Eigentümer Ihr Haus auch in Zukunft als Sicherheit für Bankdarlehen nutzen.
Das Grundstück geht erst Kaufpreiszahlung in das Eigentum von GrundPartner über. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Zahlung zeitnah nach Vertragsunterschrift erfolgt.
Das entscheiden Sie allein! Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Wir führen keine Kontrollbesuche durch und sind dazu auch nicht berechtigt.
Obwohl Sie bei GrundPartner ebenfalls die in Ihrer Immobilie gebundene Liquidität freisetzen können, unterscheidet sich unser erbbaurechtsbasierter Ansatz deutlich vom Teilverkauf.
Bei klassischen Teilverkaufskonzepten wird ein Teil der Gesamtimmobilie verkauft, während Sie beim Grundverkauf alleiniger Eigentümer des Hauses bleiben. Statt eines Nießbrauchsrechts erhalten Sie ein Erbbaurecht, welches Ihnen die langfristige uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks sichert.
Da das Haus Ihnen weiterhin zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.
Ja, ein Rückkauf ist bei einem von GrundPartner vergebenen Erbbaurecht nach 15 Jahren möglich.
Das Rückkaufsrecht für Ihr Grundstück ist an das Gebäude gebunden – Erben können genau so wie spätere Käufer des Hauses vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen.
Selbstverständlich, Sie sind alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie, gleiches gilt für Ihre Erben wie z.B. Ihren Ehepartner. GrundPartner hat bei der Nutzung Ihrer Immobilie kein Mitspracherecht.
An- und Umbauten an Ihrem Haus können Sie ohne Zustimmung von GrundPartner durchführen, gegebenenfalls sind jedoch andere (baurechtliche) Voraussetzungen wie das Vorliegen einer Baugenehmigung zu beachten.
Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit verkaufen, vermieten, verschenken oder vererben. Sie behalten die volle Kontrolle und bestimmen, wann und zu welchem Preis Sie Ihr Haus verkaufen wollen.
Ja, als Eigentümer der Immobilie können Sie diese vermieten, verkaufen oder vererben. Hierfür ist keine Genehmigung durch GrundPartner erforderlich.
Das Erbbaurecht bleibt weiterhin bestehen. Ihre Erben werden Eigentümer Ihre Immobilie und haben natürlich die Möglichkeit nach 10 oder 20 Jahren das Rückkaufrecht zu nutzen.
Beim PartnerKauf erwirbt GrundPartner das Grundstück, Sie erwerben das zuvor bestellte Erbbaurecht vom Verkäufer. GrundPartner übernimmt alle Kaufnebenkosten des Grundstücks, inklusive der Kosten für die Bestellung des Erbbaurechts und der Grunderwerbsteuer.
Ja, ein Kauf des Grundstücks ist bei einem von GrundPartner vergebenen Erbbaurecht nach 15 Jahren möglich.
Es bestehen seitens GrundPartner keine Einschränkungen für die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks. Eine Rücksprache mit GrundPartner bei einer abweichenden Bebauung, wie z.B. einer größeren Bebauung, ist nicht erforderlich. Sie selbst profitieren von allen wertsteigernden Maßnahmen an Ihrer Immobilie.
Ja, Sie können Ihr Grundstück ohne Zustimmung durch GrundPartner wie gewohnt in jeder Weise nutzen.
Nach der langen Laufzeit von 199 Jahren kann der Erbbaurechtsvertrag verlängert werden. Sie können Ihr Haus auch jederzeit verkaufen, vermieten, vererben oder nach zehn Jahren das Grundstück zurückkaufen.
Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist.
Obwohl Sie als Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) nicht Eigentümer des Grundstücks sind, können Sie das Grundstück uneingeschränkt nutzen.
GrundPartner bietet einen Erbbauzins ab 4,99 % des Auszahlungsbetrages an. Eine Festschreibung des Erbbauzinses auf 10 Jahre ist dabei möglich. Ab dem 11. Jahr wird der Erbbauzins dann an den Verbraucherpreisindex, ausgehend vom Jahr 8, angepasst. Fortlaufende Anpassungen erfolgen anschließend im 3-Jahres-Rhytmus.
GrundPartner modernisiert das Erbbaurecht und bietet Ihnen eine Vertragslaufzeit von 199 Jahren. Somit kann Ihr Haus über viele Generationen von Ihnen genutzt und vererbt werden.
Durch die Bestellung eines Erbbaurechts können Sie das in Ihrem Grundstück gebundende Kapital freisetzen. Somit ist es auch bei ggf. eingeschränkter Kapitaldienstfähigkeit (z.B. einer kleinen Rente) möglich, alleiniger Hauseigentümer zu bleiben oder zu werden. Darüber hinaus können Sie durch die Freisetzung Ihres im Grundstück gebundenen Vermögens Ihren finanziellen Freiraum genießen und die lang verdiente Reise antreten oder sich andere Träume erfüllen. Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle. Ob selber nutzen, vermieten, verschenken, vererben oder verkaufen – es bleibt allein Ihre Entscheidung.
Für das Erbbaurecht, also die Nutzung des Grundstücks, ist monatlich der Erbbauzins zu zahlen. Der Erbbauzins wird alle drei Jahre an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Im Gegensatz zu Teilverkaufsmodellen bleiben Sie jedoch der alleinige Hauseigentümer. Durch die lange Laufzeit von 999 Jahren garantiert Ihnen das GrundPartner Erbbaurecht eine uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks, ohne die Zustimmung von GrundPartner zu Ihren Entscheidungen bzgl. Ihres Hauses zu benötigen. Die Bestellung eines Erbbaurechts kann zu einer geringeren Beleihbarkeit der Immobilie bei Banken führen. Durch die sehr lange Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist eine hohe Beleihbarkeit des Haues i.d.R. aber weiter gegeben.
Sie verkaufen Ihr Grundstück an eine von GrundPartner initiierte und verwaltete Ankaufsgesellschaft, in die langfristige Kapitalanleger (z.B. Familienunternehmen, Versicherungen, Versorgungswerke oder Stiftungen) investiert haben.
Selbstverständlich, eine Rücksprache mit GrundPartner ist hierfür nicht erforderlich. Von den Vorteilen profitieren Sie allein.
Nach dem Grundstücksverkauf bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Sie können Ihr Eigentum wie gewohnt nutzen und bei Bedarf vermieten, verschenken oder vereerben. GrundPartner hat keine Mitbestimmungsrechte bei der Nutzung Ihres Hauses. Für die dauerhafte Nutzung des Grundstückes entrichten sie monatlich den Erbbauzins.
Grundsätzlich erwirbt GrundPartner Ihr Grundstück auch trotz eingetragener Grundschuld. Der Übergang des Grundstücks muss lastenfrei erfolgen, das heißt die Grundschuld muss beim Kauf durch GrundPartner zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Grundschuld auch auf das Erbbaurechtsgrundbuch und damit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.
Da Sie (weiterhin) zu 100% Eigentümer Ihres Hauses sind, können sämtliche Renovierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen ohne Rücksprache mit GrundPartner vorgenommen werden. Sie selbst profitieren von allen wertsteigerenden Maßnahmen an Ihrer Immobilie.
Für den Verkauf eines Grundstücks ist die notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich.
Gern beauftragen wir auch Ihren Wunschnotar vor Ort, andernfalls wählt GrundPartner einen anderen geeigneten Notar in Ihrer Nähe aus.
Für den Notartermin genügt Ihr Personalausweis.
Notare sind – anders als Rechtsanwälte – nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notare den Richtern.
Ja. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten und sonst für ihn tätigen Personen zur Pflicht zu machen. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Sie und auf Wunsch Ihr (Ehe-)Partner sind als Eigentümer des Hauses im Erbbaurechtsgrundbuch eingetragen, darüber hinaus wird der Erbbauzins zu Gunsten von GrundPartner eingetragen. Im Grundbuch des Grundstückes steht als Eigentümer ein bei der BaFin registrierters GrundPartner-Sondervermögen.
GrundPartner übernimmt alle Kaufnebenkosten. Hierzu gehört auch die Grunderwerbsteuer.
Nein, Ihr Eigentum ist im Grundbuch fest verankert. Der mit Ihnen bestehende Erbaurechtsvertrag bleibt bestehen.
Der Wert Ihres Grundstücks wird zunächst auf Basis der aktuellen Bodenrichtwerte in Kombination mit einem computergestützten Bewertungsprozess ermittelt. Im Anschluss erfolgt eine Bewertung durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter.
GrundPartner übernimmt die Kosten des Wertgutachtens.
Beim Wertgutachten werden Markt- und Beleihungswert des Grundstücks basierend auf Zustand, Lage und Umgebung ermittelt.
Für die Erstellung eines Wertgutachtens muss eine Besichtigung erfolgen. Dabei werden sowohl das Grundstück, als auch das auf dem Grundstück befindliche Gebäude begutachtet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Mitarbeiter oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören!