Alles rund um das GrundPartner Erbbaurecht​

GrundPartner ermöglicht Ihnen mit modernen Erbbaurechten das in Ihrem Grundstück gebundene Vermögen freizusetzen. Hier erfahren Sie alles rund um Erbbaurechte, ihre Anwendung und die überzeugenden GrundPartner Vorteile.

Unsere Lösung

Für wen eignet sich das GrundPartner Erbbaurecht?

Mit der Laufzeit von 199 Jahren und einem möglichen Rückkaufsrecht eignet sich das GrundPartner Erbbaurecht für…

Paar auf dem Sofa
Familie die dank Partnerkauf in das neue Haus einzieht
glücklicher Vater mit seinen Kindern im Garten
Paar auf dem Sofa
Paar bei der Recherche zum Grundverkauf am Computer
EINFACH ERKLÄRT

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht eine rechtliche Trennung von Grundstück und Haus. Es beschreibt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und bewohnen zu können und wird bereits seit Jahrhunderten in Deutschland praktiziert. Durch das GrundPartner Erbbaurecht, kann der Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) über das Haus frei verfügen: Verkauf, Vermietung, Renovierung, Anbau und Vererbung sind jederzeit ohne Zustimmung von GrundPartner möglich. Die lange Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages führt zu einer hohen Sicherheit und Planbarkeit für den Hauseigentümer.

Ihre Vorteile

Das GrundPartner Erbbaurecht

GrundPartner bietet Ihnen ein modernes Erbbaurecht. Lange Laufzeit und maximale Flexibilität für eine sichere Zukunft in Ihrem Zuhause.

Ihr Eigentum

Als alleiniger Eigentümer Ihres Hauses behalten Sie die volle Kontrolle.

Lange Laufzeit

Das GrundPartner Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren.

Rückkaufsrecht

Innerhalb von 10 Jahren können Sie im Modell Plus jederzeit von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen.

Niedriger Erbbauzins

GrundPartner-Erbbaurechte werden mit einem Erbbauzins ab 4,99 % p.a. vergeben.

FRAGEN & ANTWORTEN

Haben Sie Fragen?

Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.

Nach der sehr langen Laufzeit von 199 Jahren kann der Erbbaurechtsvertrag verlängert werden. Sie können Ihr Haus auch jederzeit verkaufen, vermieten, vererben oder, falls Sie ein Rückkaufsrecht vereinbart haben, innerhalb von zehn Jahren das Grundstück zurückkaufen.

Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Hauses. Es wird ein eigenes Grundbuchblatt für die Immobilie gebildet, mit dem das langfristige Nutzungsrecht des Grundstückes verbunden ist.

Obwohl Sie als Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) nicht Eigentümer des Grundstücks sind, können Sie das Grundstück uneingeschränkt nutzen.

Mitarbeiter von GrundPartner

Ihre Frage ist nicht dabei?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.