Veräußerbarkeit von Erbbaurechten bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- Christoph Wontke
- Allgemein
Das Erbbaurecht ist in Deutschland eine weit verbreitete Form des Immobilieneigentums, das insbesondere bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern Anwendung findet. Wenn man über die Veräußerbarkeit des Erbbaurechts spricht, meint dies das auf einem Erbbaurechtsgrundstück befindende Gebäude.
Bei Interessenten für ein Erbbaurecht bestehen oft Unsicherheiten hinsichtlich der Veräußerbarkeit von Erbbaurechten. Dabei ist die Weiterveräußerung von Erbbaurechten in der Praxis unproblematisch und keineswegs ein Einzelfall.
Erbbaurechte sind problemlos veräußerbar
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Erbbaurechte schwer veräußerbar seien. Tatsächlich zeigen Marktanalysen, dass rund 5 % aller Immobilienverkäufe in Deutschland Erbbaurechte betreffen (Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband). Dies entspricht im Jahr 2023 etwa 36.650 Immobilientransaktionen. Diese Zahl belegt die Akzeptanz dieser Eigentumsform sowohl bei Verkäufern als auch bei Käufern. Grundsätzlich ist das Erbbaurecht ein grundbuchlich gesichertes Recht, das den Verkauf ebenso wie eine Beleihung problemlos ermöglicht.
Ein entscheidender Vorteil für Käufer ist, dass sie eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück oftmals zu günstigeren Konditionen erwerben können als eine vergleichbare Immobilie auf einem Eigentumsgrundstück. Da der Kaufpreis ausschließlich die Gebäudesubstanz betrifft und nicht den Grund und Boden, ergibt sich häufig eine finanzielle Entlastung für den Erwerber.
Erbbaurechte auf dem Vormarsch
In Deutschland gewinnt das Erbbaurecht zunehmend an Bedeutung. Insbesondere städtische Gebiete setzen verstärkt auf diese Eigentumsform, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Hamburg, die neue Baugrundstücke nur noch im Erbbaurecht vergibt. Diese Entwicklung zeigt, dass das Erbbaurecht nicht nur eine etablierte, sondern auch eine zukunftsorientierte Form der Immobiliennutzung ist.
Beleihbarkeit des Erbbaurechts erleichtert die Veräußerung
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die Veräußerbarkeit von Erbbaurechten erleichtert, ist ihre Beleihbarkeit. Banken akzeptieren Erbbaurechte als Sicherheit und gewähren Darlehen wie für klassische Immobilien mit Eigentumsgrundstücken. Die Beleihung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung des aktuellen Marktwerts der Immobilie sowie der Restlaufzeit des Erbbaurechts.
Da das Erbbaurecht ein eigenes Grundbuch erhält (man könnte es umgangssprachlich „Gebäude-Grundbuch“ nennen) können Hypotheken sowie Grundschulden eingetragen werden. Folglich sind standardisierte Bankfinanzierungen möglich. In der Regel sind die Finanzierungskonditionen kaum von denen klassischer Eigentumsimmobilien zu unterscheiden. Dies stellt sicher, dass auch zukünftige Erwerber eines Erbbaurechts von attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten profitieren können.
Die Veräußerung von Erbbaurechten bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern stellt in der Praxis kein Hindernis dar. Rund 5 % der Immobilienverkäufe in Deutschland betreffen Erbbaurechte, was ihre Relevanz auf dem Immobilienmarkt unterstreicht. Da neue Baugrundstücke in einigen Städten, wie Hamburg, verstärkt oder ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden, ist zu erwarten, dass diese Eigentumsform weiterhin an Bedeutung gewinnt. Dank der grundbuchlichen Sicherung sowie der guten Beleihbarkeit durch Banken sind Erbbaurechte eine attraktive und flexible Form des Immobilieneigentums.