Kaufen Sie Ihren Traum - das Grundstück übernehmen wir
Hohe Immobilienpreise und gestiegene Zinsen machen den Hauskauf schwieriger denn je. GrundPartner bietet Ihnen mit dem Partnerkauf die Möglichkeit, Ihr Traumhaus dennoch zu erwerben.
- Geringere monatliche Belastung als bei einem Kredit
- Deutlich geringerer Eigenkapitalbedarf
- Größerer finanzieller Spielraum für den Kauf oder Bau Ihres Traumhauses
Partnerkauf
Beim Partnerkauf kaufen Sie Ihr Traumhaus und wir erwerben das zugehörige Grundstück für Ihre langfristige Nutzung im Erbbaurecht. Wir bieten Ihnen auf diese Weise die Möglichkeit, Ihr Traumhaus auch in einem anspruchsvollen Finanzierungsumfeld zu erwerben – denn beim Partnerkauf mit uns sinkt die monatliche Belastung ebenso wie das für den Immobilienerwerb erforderliche Eigenkapital.
Für die Nutzung des Grundstücks im Erbbaurecht zahlen Sie uns einen monatlichen Erbbauzins. Ihre monatliche Gesamtbelastung aus Bankrate und Erbbauzins ist dabei niedriger, als wenn Sie den gesamten Immobilienkauf bankfinanzieren würden. So schaffen Sie sich mehr finanziellen Spielraum für den Kauf Ihres Traumhauses.

Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht eine rechtliche Trennung von Grundstück und Haus. Es beschreibt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und bewohnen zu können und wird bereits seit Jahrhunderten in Deutschland praktiziert. Durch das GrundPartner Erbbaurecht, kann der Erbbaurechtsnehmer (Hauseigentümer) über das Haus frei verfügen: Verkauf, Vermietung, Renovierung, Anbau und Vererbung sind jederzeit ohne Zustimmung von GrundPartner möglich. Die lange Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages führt zu einer hohen Sicherheit und Planbarkeit für den Hauseigentümer.
SO FUNKTIONIERT'S
Ablauf für Hauskäufer
Haben Sie Fragen?
Die häufigsten Fragen rund um unser Angebot haben wir bereits für Sie mit den passenden Antworten vorbereitet.
Ja, Ihr Zuhause gehört zu 100% Ihnen, Sie sind alleiniger Eigentümer. Egal ob Renovierung oder sonstige bauliche Maßnahmen – Sie können diese unabhängig vornehmen. Selbstverständlich können Sie Ihr Haus vermieten, vererben oder verkaufen. Hierfür benötigen Sie keine Zustimmung durch GrundPartner.
Ja, ein Kauf des Grundstücks ist bei einem von GrundPartner vergebenen Erbbaurecht nach 15 Jahren möglich.
Da das Haus Ihnen zu 100% gehört, profitieren Sie allein von der Wertsteigerung Ihrer Hauses. Insofern kommen werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Ihrer Immobilie ausschließlich Ihnen zu Gute.
An- und Umbauten an Ihrem Haus können Sie ohne Zustimmung von GrundPartner durchführen, gegebenenfalls sind jedoch andere (baurechtliche) Voraussetzungen wie das Vorliegen einer Baugenehmigung zu beachten.
Eine Beleihung von Erbbaurechten ist möglich. Gern stellen wir den Kontakt zu einer finanzierenden Bank her.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Mitarbeiter oder besuchen Sie unseren umfangreichen Fragen & Antworten Bereich.