Leitungsrecht
Das Leitungsrecht ist ein in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenes Schutzrecht, welches Dritten Rechte zur Nutzung Ihres Grundstücks für Leitungsinfrastruktur einräumt.
Wann kommt ein Leitungsrecht zur Anwendung?
Leitungsrechte sollen den Eigentümern oder Betreibern von Infrastrukturleitungen, beispielsweise Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen das Recht zur Nutzung eines Flurstücks für das Verlegen der Leitung sichern. Häufig kommen diese daher bei der Errichtung von Gebäuden, der Projektierung von Wohngebieten oder der Errichtung von sonstigen Anlagen (PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Trafostationen etc.) zur Anwendung.
Wie erkenne ich ein Leitungsrecht?
Ein Leitungsrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Üblicherweise wird in dem Eintrag die Art der Leitung sowie die Urkunde der Bestellung referenziert.
Wie wird ein Leitungsrecht eingetragen?
Die Eintragung eines Leitungsrechts muss in der Regel notariell erfolgen. Der Eigentümer des Grundstücks und der Eigentümer des Leitungsrechts beurkunden hierfür das Leitungsrecht und die damit in Verbindung stehenden Abreden, beispielsweise die Art und Ausführung der Leitungsinstallation.
Kann ein Leitungsrecht ein Problem sein?
Ein Leitungsrecht kann für den Grundstückseigentümer auch zu Problemen führen. Sobald das Leitungsrecht eingetragen ist, ist dieses auch bei Bauvorhaben des Grundstückseigentümers zu berücksichtigen. Auch bei der Eintragung eines Erbbaurechts kann das Leitungsrecht ein Problem darstellen. Ein Erbbaurecht muss stehts an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden. Sollte bereits ein Leitungsrecht eingetragen sein, ist die Zustimmung zum Rangrücktritt durch den Eigentümer des Leitungsrechts notwendig. In der Regel sollte für diesen im gleichen Atemzug ein wortgleiches Recht im Grundbuch des Erbbaurechts angelegt werden.