Grundbuch
Das Grundbuch ist ein vom Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks. Es enthält Informationen über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse der Grundstücke und Immobilien, beispielsweise zu den Eigentümern und Belastungen. Das Grundbuch dient der Dokumentation der Eigentums-, Lasten- und Schuldverhältnisse einer Immobilie und kann bei berechtigtem Interesse von jeder Person eingesehen werden.
Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
Das Grundbuch einer Immobilie wird in das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (I, II und III) unterteilt.
- Das Bestandsverzeichnis enthält die Grundstücksangaben
- In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse der Immobilie vermerkt.
- In Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen der Immobilie vermerkt (z.B. bedingte Grunddienstbarkeiten für Leitungsrechte usw.).
- In Abteilung III sind Belastungen (Grundschulden) aufgeführt, beispielsweise für Immobilienfinanzierungen.
Wer kann Einsicht in das Grundbuch nehmen?
Neben den Eigentümern einer Immobilie und Behörden, Notaren oder Gerichten können alle Personen mit einem berechtigten Interesse Einblick in das Grundbuch nehmen. Das berechtigte Interesse muss dabei gegenüber dem Grunduchamt begründet werden. Alternativ kann auch mit einer Vollmacht des Eigentümers Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Die Einsicht in das Grundbuch kostet eine Gebühr, die vom jeweiligen Grundbuchamt abhängig ist. I