Erbbauzins
Der Erbbauzins wird bei einem Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks gezahlt.
Weshalb ist der Erbbauzins zu zahlen?
Im Erbbaurecht hat der Erbbauberechtigte ein grundstücksgleiches Recht, welches ihm ermöglicht auf dem Grundstück des Grundstückseigentümers zu bauen und das Bauwerk zu unterhalten. Während der Laufzeit des Erbbaurechts hat der Grundstückseigentümer keinen Zugriff auf das Grundstück, es wird alleinig vom Erbbauberechtigten benutzt. Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks ist vom Erbbauberechtigten der Erbbauzins zu zahlen.
Wem gehört das Grundstück?
Das Eigentum am Grundstück geht trotz der Zahlung des Erbbauzinses nicht auf den Erbbauberechtigten über. Der Erbbauzins ist ausschließlich für das Erbbaurecht zu entrichten.